Tennis bei einer Inzidenz über 100

Auswirkungen des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes

„Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Corona-virus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Schwellenwert von 100, so gelten dort ab dem übernächsten Tag die folgenden Maßnahmen.“

Was bedeutet das nun für den Trainings- und Wettkampfbetrieb?
Personen ab 14 Jahre dürfen dann nur noch alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand Sport treiben. Heißt: es ist nur noch Einzeltraining (max. 2 Spieler oder 1 Trainer + 1 Spieler) erlaubt! Über die oben genannte Regelung hinaus dürfen Kinder bis einschließlich 14 Jahre kontaktlosen Sport im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern ausüben. Die Gruppe darf von maximal einer Trainerin bzw. einem Trainer betreut werden!

Liegt die Sieben-Tages-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt fünf Tage in Folge unter 100, gelten wieder die von der Hessischen Landesregierung am 19. April erlassenen Regelungen. Mehr dazu auf der HTV-Website bzw. in den Allgemeinverfügungen auf der Rheingau-Taunus-Website.

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